Intensivwohngruppen

Intensivwohngruppen

In der Intensivwohngruppe werden männliche Jugendliche ab 12 Jahren aufgenommen, die sexuell übergriffiges Verhalten aufweisen.

Die Aufnahme erfolgt nach §27, §41 i.V.m. §§34, 35 SGB VIII oder §35a vollstationär SGB VIII. Es werden Junge Menschen bis max. 15,5 Jahren aufgenommen.

Ansprechperson

Thomas Schilling
Pädagogische Leitung

St. Augustinusheim Ettlingen
Schöllbronner Str. 78
76275 Ettlingen