Über die Aufnahme entscheidet das Fachteam, welches sich aus der Teamleitung/Gruppenleitung, den Fachdiensten und der Pädagogischen Leitung zusammensetzt.
Das St. Augustinusheim ist eine Einrichtung für männliche Jugendliche. Im stationären Bereich leben keine Mädchen. Mädchen können aber im Rahmen der Berufsbildung ihre Ausbildung in den verschiedenen Gewerken absolvieren.
Bitte wenden Sie sich per E-Mail mit einer Nachfrage an uns, wir können dann über die aktuelle Belegung Auskunft erteilen.
Die Vermittlung ist ausschließlich über das zuständige Jugendamt möglich. Bitte wenden Sie sich an Ihr Jugendamt, das sich mit uns in Verbindung setzen wird.
Die Dauer der Hilfe wird in halbjährlich stattfindenden Hilfeplangesprächen mit allen an der Hilfe beteiligten Personen (Eltern, Jugendamt, junger Mensch und Einrichtung) gemeinsam beschlossen.
Eine Aufnahme sowohl auf einer Regelwohngruppe als auch auf der Intensivgruppe ist ab dem 12. Lebensjahr möglich
Ausschlusskriterien für die Regelwohngruppen sind
- sexuell übergriffiges Verhalten (dieses Angebot der pädagogisch-therapeutischen Arbeit steht nur für die Intensivgruppen zur Verfügung, Konzeption auf Anfrage)
- akut selbst- und fremdgefährdendes Verhalten
- akute Suchtproblematik
- diagnostizierte geistige Behinderung
Ausschlusskriterien für die Intensivgruppen sind
- akut selbst- und fremdgefährdendes Verhalten
- akute Suchtproblematik
- diagnostizierte geistige Behinderung
Die St. Augustinusschule ist ein staatlich anerkanntes Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) für Schüler und Berufsschüler, die in der stationären Jugendhilfe des St. Augustinusheims untergebracht sind oder als externe Jugendliche in die Einrichtung kommen.
Bedingung für die Aufnahme ist ein gültiger Feststellungsbescheid für das Bildungsangebot Werkrealschule, Förderschule oder Sonderberufsschule. Die Konzeption unserer Schule beruht auf der Grundlage des Schulgesetzes Baden-Württemberg §15, in Verbindung mit §1 Privatschulgesetz Abschnitt 1 und 2 und in der Regel in Verbindung mit Erziehungshilfen nach § 27 ff. SGB VIII.