St. Augustinusschule
Bedingung für die Aufnahme ist ein gültiger Feststellungsbescheid für das Bildungsangebot Werkrealschule, Förderschule oder Sonderberufsschule. Die Konzeption unserer Schule beruht auf der Grundlage des Schulgesetzes Baden-Württemberg §15, in Verbindung mit §1 Privatschulgesetz Abschnitt 1 und 2 und in der Regel in Verbindung mit Erziehungshilfen nach § 27 ff. SGB VIII.
Ansprechperson
Roger Gauger
Schulleitung
Tel: 07243 7740-7400
St. Augustinusschule
Schöllbronner Str. 78
76275 Ettlingen