Betreutes Wohnen

Betreutes Jugendwohnen

Im Rahmen des Betreuten Wohnens werden Jugendliche (m/w/d) ab 16 Jahren aufgenommen.

Rechtliche Grundlagen für das Betreute Jugendwohnen/Betreutes Einzelwohnen sind nach SGB VIII § 27 in V. § 34 i.V. mit § 41 und § 35a.

 

Ansprechperson

Nina Karle
Pädagogische Leitung (Interim), Pädagogischer Fachdienst

St. Augustinusheim Ettlingen
Schöllbronner Str. 78
76275 Ettlingen