Wohngruppen
Regelwohngruppe "Camara"
In der Regelwohngruppe werden männliche Jugendliche ab 12 Jahren mit einem besonderen Betreuungsbedarf aufgenommen. Die Aufnahme erfolgt nach SGB VIII §27 i.V. § 34, §35a, §41. Das Platzangebot umfasst 9 Plätze.
Primäres Ziel ist die Vorbereitung der jungen Menschen auf eine selbständige und sozialverträgliche Teilhabe an der Gesellschaft durch Nachreifung und Übung. Schwerpunkt der Betreuungsarbeit ist, mit den Jugendlichen adäquates und soziales Verhalten zu trainieren. Aspekte wie Verbindlichkeit und Zuverlässigkeit bieten den Jugendlichen ein verlässliches und kongruentes Beziehungsangebot sowie eine neue Erfahrungsebene.
Pädagogisch-therapeutische Intensivwohngruppe "Arns"
Männliche Jugendliche, zwischen 12 und 21 Jahren, welche bereits mehrere Hilfeabbrüche hinter sich haben, erhalten durch die Aufnahme in die pädagogisch-therapeutische Wohngruppe die Möglichkeit Handlungsalternativen zu entwickeln.
Voraussetzung ist die Mitwirkungsbereitschaft des jungen Menschen in eine stationäre Aufnahme. Die Aufnahme erfolgt nach SGB VIII §27, § 34, §35a, §41. Begleitet durch eine fest zugewiesene Psychologin ist es das Ziel den Jungen Menschen über die Krise hinaus eine gute Zukunftsperspektive zu vermitteln. Es werden 7 Plätze in der Wohngruppe angeboten.
Der Familie des betroffenen jungen Menschen kommt große Bedeutung zu. Es finden Elterngespräche sowie begleitende Heimfahrten statt.
Wohngruppe und Reihenhaus für unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge "Romero-UMA"
Für den Landkreis Karlsruhe können wir männliche, minderjährige, unbegleitete Flüchtlingen ab 12 Jahren in der Wohngruppe Romero-UMA aufnehmen. Sie erhalten in diesem Angebot in erster Linie Sicherheit und die notwendige Begleitung im Alltag, um sich möglichst schnell in die Gesellschaft integrieren zu können. Hierzu gehört unter anderem einen geeigneten Schulplatz zu finden und die Sprache zu erlernen.
Voraussetzung ist die Mitwirkungsbereitschaft des jungen Menschen in eine stationäre Aufnahme. Es werden 12 Plätze in der Wohngruppe angeboten. Die Aufnahme erfolgt nach SGB VIII §27 i.V. §34, §41, §42. Die jungen Menschen werden durch pädagogische Fachkräfte im Alltag begleitet.
In die beiden Reihenhäuser auf dem Gelände des St. Augustinusheimes können männliche, unbegleitete Flüchtlinge ab 16 Jahren wechseln. In den Jungenwohngemeinschaften werden jeweils 6 Plätze zur Verfügung gestellt. Voraussetzung dieser Maßnahme ist eine fortgeschrittene Selbstständigkeit der jungen Menschen.
Regelwohngruppe mit Verselbstständigungsprofil "Bonhoeffer"
Diese Wohngruppe bietet Platz für 7 Junge Menschen ab 16 Jahren und ist eine auf den anderen Wohngruppen aufbauende Regelwohngruppe. Sie dient als Vorbereitung auf das Betreute Wohnen oder den Wechsel in die Selbständigkeit. Diese Betreuungsform ist daher mit deutlich mehr Freiheit und Eigenverantwortung versehen. Rechtliche Grundlagen der Aufnahme sind nach SGB VIII §27 i.V. § 34, §35a, §41. Diese Wohngruppe realisieren wir u.a. in Anbindung an eine Berufsausbildung in der Berufliche Bildung.
Betreutes Wohnen im Stadtgebiet von Karlsruhe
Im Rahmen des Betreuten Wohnens werden Jugendliche (m/w/d) ab 16 Jahren aufgenommen. Rechtliche Grundlagen sind nach SGB VIII § 27 in V. § 34 i.V. mit § 41 und § 35a. In derzeit vier angemeldeten Wohnungen im Landkreis und Stadt Karlsruhe gibt es Platz für insgesamt 8 Junge Menschen. Auf dem Heimgelände in Ettlingen steht zusätzlich eine Jugendwohngemeinschaft mit 4 Plätzen zur Verfügung. Begleitet werden sie während dieser Maßnahme durch pädagogische Fachkräfte zum Ziel auf Dauer ohne Betreuung zu leben. Die Verweildauer im Betreuten Wohnen richtet sich nach dem individuellen Bedarf der Jungen Menschen.
Ansprechperson
Thomas Schilling
St. Augustinusheim Ettlingen
Schöllbronner Str. 78
76275 Ettlingen