Betreutes Wohnen
Im Rahmen des Betreuten Wohnens werden Jugendliche (m/w/d) ab 16 Jahren aufgenommen.
Rechtliche Grundlagen für das Betreute Jugendwohnen/Betreutes Einzelwohnen sind nach SGB VIII § 27 in V. § 34 i.V. mit § 41 und § 35a.
Wir bieten verschiedene Wohnmöglichkeiten für diese Jugendlichen an:
Betreutes Wohnen
Ziel: Die Befähigung junger Menschen (m/w/d) auf Dauer ohne Betreuung zu leben.
- 8 Plätze in derzeit 8 angemeldeten Wohnungen im Landkreis Karlsruhe
- 3 Plätze in einer Gemeinschaftswohnung auf dem Gelände des Hellbergs
Ansprechpartner
Jana Geßner
Pädagogische Leitung
Tel:
St. Augustinusheim
Schöllbronner Str. 78
76275 Ettlingen